Es wird Winter

Meine liebste Jahreszeit an der Nordsee. Noch gab es in diesem Jahr keinen großen Sturm – aber Wind und Regen, vielleicht auch ein paar Schneeflocken zu erleben und dabei die salzige Luft einzuatmen – das ist großartig und so erfrischend

Sanierung abgeschlossen

Pünktlich zum Einzug der ersten Gäste vor Ostern haben alle Handwerker in einer Kraftanstrengung die Arbeiten abgeschlossen. Freuen Sie sich auf einen runderneuerten Eingangsbereich und eine kernsanierte Wohnung im Erdgeschoss.

Die Heizung wird nicht nur durch Solar unterstützt, das gesamte Haus wird ansonsten durch Biogas beheizt – aktuell ein nicht zu unterschätzendes Investment in teureres Biogas der EWS. Den Strom beziehen wir natürlich aus aus den ökologischen Quellen der EWS.

Es geht voran

Nächste Woche Montag stehe ich wieder auf der Baustelle und werde mit allen Handwerkern besprechen, wann die Fertigstellung möglich ist. Der Estrich könnte bis dahin so trocken sein, dass es weiter gehen kann. Neue Fotos gibt es dann auch 🙂

Der Umbau startet

Am Montag haben wir das Erdgeschoß geräumt. Einige Möbel finden eine zweites Leben in einem Sozialkaufhaus. Aber der Sperrmüll hat auch einiges abgeholt.

Seit Dienstag sind die Handwerker im Haus. Bäder und Heizkörper sind demontiert, genauso wie die Heizungsanlage. Nächster Schritt ist der große Abriss…

Danke an Firmen aus der näheren Umgebung, die uns bei der bisherigen Planung sehr gut unterstützt haben und jetzt wie geplant starten!

Genießen Sie den Sommer – im Winter wird umgebaut

Gerade habe ich das Angebot für den Umbau der EG Wohnung vor mir liegen. Das wird eine Grundsanierung. Wände werden fallen, es wird ein zweites Duschbad geben, eine neue Küche… Ich bin sehr gespannt.

Deshalb ist von November bis März keine der Wohnungen buchbar – damit es spätestens zu Ostern in neuen Glanz wieder losgehen kann.

Und wir müssen weiter warten…

Schleswig Holstein hat in der neuen Verordnung (gültig ab 29. März 2021) festgelegt, dass die Beherbergung weiterhin nur unter besonderen Bedingungen erfolgen kann:

§ 17 Beherbergungsbetriebe

Für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe gelten folgende zusätzliche Anforderungen:

  1. Die Betreiberin oder der Betreiber erstellt nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept;
  2. die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher werden nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 erhoben;
  3. eine Beherbergung erfolgt nur, wenn der Gast zuvor schriftlich bestätigt, dass die Übernachtung ausschließlich zu beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken oder in einem Sportboothafen zum Zwecke der Herstellung der Seetüchtigkeit und zur Überführung eines Bootes zu seinem Dauerliegeplatz erfolgt.

Da nur der Gast weiß, ob er zu beruflichen, medizinischen oder zu sozial-ethischen Zwecken eine Beherbergung aufsucht, wird von ihm eine Bestätigung verlangt, dass er nur aus diesen Gründen beherbergt werden soll. Eine falsche Bestätigung ist bußgeldbewehrt. Auch die Beherbergung trotz Kenntnis des Nichtvorliegens dieser Voraussetzungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.