St. Peter Ording gehört zu einer ausgewählten Modellregion zur Öffnung!
Ab 1. Mai könnte unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. negative Tests – auch während des Aufenthalts) Ihr Urlaub in der Ferienwohnung bei uns möglich sein. Näheres in Kürze…
St. Peter Ording gehört zu einer ausgewählten Modellregion zur Öffnung!
Ab 1. Mai könnte unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. negative Tests – auch während des Aufenthalts) Ihr Urlaub in der Ferienwohnung bei uns möglich sein. Näheres in Kürze…
Schleswig Holstein hat in der neuen Verordnung (gültig ab 29. März 2021) festgelegt, dass die Beherbergung weiterhin nur unter besonderen Bedingungen erfolgen kann:
Für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe gelten folgende zusätzliche Anforderungen:
Da nur der Gast weiß, ob er zu beruflichen, medizinischen oder zu sozial-ethischen Zwecken eine Beherbergung aufsucht, wird von ihm eine Bestätigung verlangt, dass er nur aus diesen Gründen beherbergt werden soll. Eine falsche Bestätigung ist bußgeldbewehrt. Auch die Beherbergung trotz Kenntnis des Nichtvorliegens dieser Voraussetzungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
und die Ungewissheit bleibt, ob Gäste wieder ins beachwalk house kommen dürfen. Wir warten!
…aber nicht der Ansturm der Gäste, sondern ’nur‘ starker Wind. Deutschland bleibt weiter im lockdown und das beachwalk house muss auf Gäste warten.
die aktuelle Lage der Pandemie lässt weiterhin keine touristischen Reisen zu. Damit können wir sie momentan leider nicht im beachwalk house begrüßen. St. Peter-Ording liegt im Winterschlaf und wartet auf Sie!